




Preis: €34,99 € 34,99
Verfügbarkeit
Lagernd
Auf Lager, sofort bestellbar
Lieferung
2–4 Werktage
innerhalb Deutschlands
Preis inkl. MwSt.Preis mit 0 % MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG, zzgl. Versandkosten (versandkostenfrei ab 50 €)
Abholverfügbarkeit konnte nicht geladen werden
Der erhöhte Doppelnapf mit zwei Edelstahlschalen lässt sich auf 15° neigen und bietet so eine angenehmere Fresshaltung.


Einstellbare Neigung von 0° oder 15°, ovale Näpfe und eine erhöhte Basis unterstützen das Fressen ohne starkes Abknicken des Halses.
Die Näpfe rasten wahlweise flach oder um 15° geneigt im Halter ein.


Die Näpfe bestehen aus Edelstahl 304 ohne Beschichtung, der Halter aus ABS.
Die Näpfe lassen sich herausnehmen und sind spülmaschinenfest; für die Mikrowelle sind sie nicht geeignet.


Der Halter misst etwa 33 × 16 cm, jeder Napf hat rund 14 cm Durchmesser.
Zwei getrennte Näpfe nehmen Futter und Wasser oder zwei Futtersorten auf.


Die erhöhte, geneigte Position eignet sich besonders für Tiere mit flachem Gesicht.
Gummierte Füße an der Unterseite verhindern Verrutschen beim Fressen.


Der schwarze Halter mit Edelstahlnäpfen passt in viele Wohnumgebungen.
Der Doppelnapf steht rutschfest auf glatten Böden.

Näpfe flach oder um 15° geneigt einsetzbar für eine angenehmere Fresshaltung.
Robuste, rostfreie und spülmaschinenfeste Näpfe.
Der Halter hebt die Näpfe an und entlastet den Nacken.
Gummierte Füße halten den Napf sicher an seinem Platz.
| Herstellerartikel | F4 |
| Ausführung | Doppelnapf |
| Farbe | Schwarz (Halter), Edelstahl (Näpfe) |
| Neigung | 0° oder 15° |
| Halter (L × B × H) | ca. 33 × 16 × 10,4 cm |
| Napf | Ø ca. 14 cm, Tiefe ca. 6,6 cm |
| Napf | Edelstahl 304 |
| Halter | ABS |
| Reinigung | Näpfe spülmaschinenfest, nicht mikrowellengeeignet |
| Artikel | Menge |
|---|---|
| Napfhalter | 1 |
| Edelstahlnapf | 2 |
Exklusive Vorteile
Bleibe über neue Produkte, Sonderangebote und Technik-Highlights informiert.
Seit dem 1. Januar 2023 kann für bestimmte Lieferungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gemäß § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten.
Begünstigt sind insbesondere Solarmodule sowie für den Betrieb der Anlage wesentliche Komponenten und Stromspeicher, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder Gebäuden installiert wird, die dem Gemeinwohl dienen.
Maßgeblich ist immer, dass die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Bei Anlagen mit einer im Marktstammdatenregister eingetragenen Bruttoleistung von bis zu 30 kWp gelten diese Voraussetzungen gesetzlich regelmäßig als erfüllt.
Bei Produkten mit 0 % MwSt. ist die durchgestrichene UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) auf 0 % MwSt. umgerechnet.
Vollständige Informationen lesenSchnell, persönlich und zuverlässig.
Senden Sie Ihre Anfrage an info@cybergadget.de.
info@cybergadget.de E-Mail schreiben
Wir sind für Sie da!
Der bisherige Chatverlauf wird beendet und ist in diesem Fenster danach nicht mehr sichtbar. Bereits an unser Team weitergeleitete Anfragen werden weiter bearbeitet.
Sie können uns Fragen zu Produkten, Lieferzeiten, Versand, Rückgaben oder Ihrem Bestellstatus stellen.
Dieser Chat wird von einer KI beantwortet und kann Fehler machen. Ihre Nachrichten sind für unser Kundenservice-Team sichtbar. Siehe Datenschutzerklärung.